Fachkräfte aus dem Ausland/Flüchtlinge.

Eine neue Chance

Viele geflüchtete Menschen aus dem Ausland bringen Berufserfahrung mit. Teilweise haben sie eine Berufsausbildung oder ein Studium begonnen oder abgeschlossen. Umfang und Inhalte dieser Bildungsgänge sowie Standards können sich von denen in Deutschland stark unterscheiden. Hinzu kommt, dass gerade geflüchtete Menschen nicht immer alle Zeugnisse und Zertifikate bei der Flucht mitnehmen konnten. Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird von Fachleuten geprüft, welchem deutschen Referenzberuf der ausländische Abschluss zuzuordnen ist, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem deutschen Referenzberuf und dem ausländischen Ausbildungsberuf bestehen und inwieweit Unterschiede durch die Berufserfahrung der ausländischen Fachkräfte ausgeglichen werden können.
Bringt jemand bereits Arbeitserfahrung mit, können Sie eventuell darauf aufbauen. Neben den Bewerbungsunterlagen bietet ein Bewerbungsgespräch eine gute Gelegenheit, mehr über die Vorkenntnisse der Bewerber zu erfahren.

 

Der Unternehmenswegweiser: Alle Infos zur Berufsanerkennung in einem Tool

Das Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung informiert Arbeitgeber in Deutschland über die Möglichkeiten der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte.

Informationen der IHK Köln zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Bei Fragen zur beruflichen Anerkennung wenden Sie sich an:

IHK Köln
Jasna Rezo-Flanze
Telefon: 0221 16406200
jasna.rezo-flanze@koeln.ihk.de

Agentur für Arbeit
Jörn Wolff
Telefon: 02291 921236
joern.wolff@arbeitsagentur.de

Jobcenter Rhein-Berg
Anita Paluszek
Telefon: 02202 9333714
Anita.Paluszek@jobcenter-ge.de

Rechtliche Grundlagen bei der Einstellung und Beschäftigung

Für die Einstellung von Flüchtlingen ist in erster Linie der Aufenthaltsstatus entscheidend. Die Beschäftigung von anerkannten Flüchtlingen ist problemlos möglich. Ihnen stehen auf dem Arbeitsmarkt dieselben Möglichkeiten zur Verfügung wie Inländern oder EU-Bürgern. Bei Asylbewerbern und Geduldeten sind hingegen Auflagen zu berücksichtigen. Für die Beschäftigung dieser Gruppen ist immer die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. In den meisten Fällen muss auch die Arbeitsagentur zustimmen und prüft den Vorrang von EU-Bürgern und anerkannten Flüchtlingen (Vorrangprüfung) sowie die Beschäftigungsbedingungen.

Die Website „Flüchtlinge integrieren“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung gibt Ihnen einen guten Überblick. In der Rubrik „Flüchtlinge einstellen“ finden Sie viele Infos und hilfreiche Tipps rund um Praktika, Ausbildung und Beschäftigung geflüchteter Menschen.

Fragen rund um Einstellung und Beschäftigung beantworten Ihnen:

Kreishandwerkerschaft

Viola Buchbinder
Telefon: 02202 935932
buchbinder@handwerk-direkt.de

IHK Köln

Vivian Ferreira
Telefon 0221 1640 6780
vivian.ferreira@koeln.ihk.de

Agentur für Arbeit


Arbeitgeberservice Bergisch Gladbach
Telefon: 0800 4555520 (kostenfrei)
bergischgladbach.241-arbeitgeber-service@arbeitsagentur.de

Jobcenter Rhein-Berg


Anita Paluszek
Telefon: 02202 9333 714
Anita.Paluszek@jobcenter-ge.de

Potenziale nutzen durch Nachqualifizierung

Besteht Bedarf zur Nachqualifizierung, kommen zunächst die regulären Angebote zur beruflichen Weiterbildung in Betracht. Die Angebotspalette ist vielfältig – Anbieter können Bildungswerke der Wirtschaft, Kammern oder private Weiterbildungsanbieter sein. Einen Überblick zu den Angeboten in Ihrer Nähe erhalten Sie über KURSNET, dem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit, oder über die Suchmaschine des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse. Neben Weiterbildungsangeboten können Sie Geflüchtete auch durch eine reguläre Berufsausbildung oder eine Umschulung qualifizieren. Darüber hinaus können Geflüchtete über eine Anpassungsqualifizierung, z. B. Teilqualifikationen, von einer teilweisen auf eine volle Gleichwertigkeit ihres im Ausland erworbenen Abschlusses kommen. So können Sie Geflüchtete wie andere an- und ungelernte Kräfte in Ihrem Unternehmen zu Fachkräften weiterentwickeln.

Teilqualifikationen

Mit Teilqualifikationen können Sie die beruflichen Kompetenzen von Geflüchteten gezielt schrittweise fördern. Teilqualifikationen sind standardisierte Einheiten, die Teile eines anerkannten Ausbildungsberufs umfassen und bis zu sechs Monaten dauern. Die Einheiten können einzeln geprüft und zertifiziert werden. Durch Ablegen der Externenprüfung kann ein anerkannter Berufsabschluss erworben werden. Dieser Weg bietet sich vor allem für erwachsene Geflüchtete an, die keine Ausbildung mehr absolvieren wollen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat inzwischen einige spezifische Integrationsprogramme für Flüchtlinge aufgelegt, die in verschiedenen Varianten von Unternehmen genutzt werden können.

IHK Köln

IHK Köln
Bildungsberatung
Telefon: 0221 16406260
bildungsberatung@koeln.ihk.de

Agentur für Arbeit


Jörn Wolff
Telefon: 02291 921236
joern.wolff@arbeitsagentur.de

Willkommenslotsen

Was machen Willkommenslotsen? Sie beraten kleine und mittlere Unternehmen in allen praktischen Fragen der betrieblichen Integration von Flüchtlingen.

Wobei helfen Willkommenslotsen weiter? Zum Beispiel bei der Besetzung von offenen Stellen und Erarbeitung von Anforderungsprofilen, bei der Vorauswahl passender Bewerber aus dem Kreis der Geflüchteten oder bei rechtlichen und praktischen Fragen zur Integration. Darüber hinaus beraten sie zu Förderungs- und Unterstützungsprogrammen für Unternehmen und vermitteln Kontakte zu Institutionen, Organisationen und Projekten, die bei einer Ausbildung unterstützen.

Wo finden Unternehmen Willkommenslotsen für den Rheinisch-Bergischen Kreis?

IHK Köln

Vivian Ferreira
Telefon: 0221 1640 6780
vivian.ferreira@koeln.ihk.de

Kreishandwerkerschaft

Viola Buchbinder
Telefon: 02202 935932
buchbinder@handwerk-direkt.de

Willkommenskultur

Wie Sie im Unternehmen eine Willkommenskultur für Fachkräfte aus dem Ausland und für Menschen mit Migrationshintergrund implementieren können, erfahren Sie auf der Website „Willkommenskultur“ des KOFA.

Mit einer Willkommenskultur schaffen Sie Rahmenbedingungen, um Mitarbeiter bei der betrieblichen und gesellschaftlichen Integration gut unterstützen zu können. Adressat Ihrer Maßnahmen ist dabei nicht nur die frisch eingestellte internationale Fachkraft, sondern auch die bereits beschäftigten Mitarbeiter. Denn erst durch die aktive Mitwirkung aller im Unternehmen ist eine Willkommenskultur überhaupt umsetzbar.