Fördermöglichkeiten.

Weiterbildung finanzieren

Förderprogramme von Bund und Land

Die Weiterentwicklung und Qualifizierung von Mitarbeitern kostet Geld! Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung, die Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter in Anspruch nehmen können. Welche das sind, finden Sie hier im Überblick – ebenso wie die Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen!

Einen guten Einblick in die Förderprogramme des Bundes und der Länder gibt die kompakte Broschüre von Stiftung Warentest „Weiterbildung finanzieren“

Förderprogramme im Überblick

Austiegs-Bafög

Das Aufstiegs-Bafög (Förderung des Bundes) richtet sich an Arbeitnehmer und Berufsrückkehrer. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen wie der Meister, Techniker oder Betriebswirt. Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigem Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Ansprechpartner

IHK Köln
Bildungsberatung
Telefon 0221-16406260
bildungsberatung@koeln.ihk.de

WEBSITE Aufstiegs-Bafög

Auftiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium (Förderung des Bundes) eröffnet engagierten Fachkräften, die erstmals studieren wollen und bestimmte Bedingungen erfüllen, eine finanzielle Förderung. Es wird sowohl ein Erststudium in Vollzeit als auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert.

Interessierte können sich online bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben.

Ansprechpartner

IHK Köln
Bildungsberatung
Telefon 0221-16406260
bildungsberatung@koeln.ihk.de

WEBSITE Aufstiegsstipendium

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium (Förderung des Bundes) können engagierte Fachkräfte bis 24 Jahren mit abgeschlossener Ausbildung (Abschluss 1,9 oder besser) eine Förderung für fachbezogene berufliche Weiterbildungen in Anspruch nehmen.

Ansprechpartner

IHK Köln
Nadine Bilo
Telefon 0221-16406360
nadine.bilo@koeln.ihk.dee

WEBSITE Weiterbildungsstipendium

Der betriebliche Bildungsscheck

Der betriebliche Bildungsscheck (Förderung des Landes NRW) kann für Weiterbildungen genutzt werden, die in engem Bezug zum Beruf stehen. Dazu zählen fachliche, aber auch fachübergreifende Qualifikationen. Der betriebliche Bildungsscheck kann von Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) in Anspruch genommen werden. Die Förderung deckt 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren ab, maximal jedoch 500 Euro. Alle zwei Kalenderjahre kann der Bildungsscheck bei den autorisierten Beratungsstellen beantragt werden.

Autorisierte Beratungsstellen RBK

RBW
Slawomir Swaczyna
Telefon 02204-97630
swaczyna@rbw.de

vhs Bergisch Land
Wermelskirchen
Telefon 02196 947040
zentrale@vhs-bergisch-land.de

Autorisierte Beratungsstellen Köln

IHK Köln
Bildungsberatung
Telefon 0221-16406260
bildungsberatung@koeln.ihk.de

HWK Köln
Ute Smania
Telefon 0221 2022-250
smania@hwk-koeln.de

Autorisierte Beratungsstellen LEV

IHK Köln Geschäftsstelle LEV/Rhein-Berg
Annette Dominik
Telefon 02171-49089906
annette.dominik@koeln.ihk.de

Hier können Sie nach weiteren Beratungsstellen in der Region sowie NRW suchen:

Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie (Förderung des Bundes) gibt es als Prämiengutschein und Spargutschein. Sie kann für die berufliche Weiterbildung genutzt werden, jedoch nicht für betriebliche Schulungen. Der Prämiengutschein kann einmal pro Jahr beantragt werden und deckt 50% der Kursgebühren ab, maximal jedoch 500 Euro. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: bis 40.000 Euro) beträgt. Auch während des Mutterschutzes, der Eltern- und Pflegezeit kann der Prämiengutschein genutzt werden.

Den Spargutschein können Arbeitnehmer nutzen, die über den Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ansparen und dieses Geld für Weiterbildung verwenden wollen. Damit lassen sich auch längere und kostenintensivere Weiterbildungen finanzieren.

Autorisierte Beratungsstellen RBK

RBW
Slawomir Swaczyna
Telefon 02204-97630
swaczyna@rbw.de

vhs Bergisch Land
Wermelskirchen
Telefon 02196 947040
zentrale@vhs-bergisch-land.de

Autorisierte Beratungsstellen Köln

IHK Köln
Bildungsberatung
Telefon 0221-16406260
bildungsberatung@koeln.ihk.de

HWK Köln
Ute Smania
Telefon 0221 2022-250
smania@hwk-koeln.de

Autorisierte Beratungsstelle LEV

IHK Köln Geschäftsstelle LEV/Rhein-Berg
Cornelia Njai
Telefon 02171-49089905
cornelia.njai@koeln.ihk.de

Der Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein (Förderung des Bundes) fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Beschäftigten und Berufsrückkehrern. Dabei geht es vor allem um solche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützen, eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem fehlenden Berufsabschluss führen. Die anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden hierbei abgedeckt.

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit
Arbeitnehmerservice
Telefon 0800 4555500 (kostenfrei)
berufsberatung.151@arbeitsagentur.de

Förderung der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit zahlt unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer einer Weiterbildung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Arbeitnehmer bekommen zudem die Lehrgangskosten teilweise oder ganz erstattet. Auch Kosten einer Umschulung können übernommen werden.

Diese Fördermöglichkeiten sind an Voraussetzungen geknüpft. Sprechen Sie gerne den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach an. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen sehr gerne weiter und beraten Sie, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen in Frage kommen.

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit
Jörg Runge
Telefon 02202 9333-206
joerg.runge@arbeitsagentur.de

Initiative „Zukunftsstarter“ – für junge Erwachsene

Die Initiative „Zukunftsstarter“ (Förderung des Bundes) möchte junge Erwachsene ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss motivieren, abschlussorientierte Qualifikationen aufzunehmen. Gefördert werden Arbeitskräfte ohne Berufsabschluss, Arbeitskräfte mit Berufsabschluss, die ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben, ebenso wie Berufsrückkehrende oder Wiedereinsteigende.

Was wird gefördert? Umschulungen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung sowie bestimmte Maßnahmen und Teilqualifikationen.

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung für Arbeitgeber sind zum Beispiel Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

Weiter.Bildung! – Die Qualifizierungsoffensive

Worum geht’s?
Unternehmen und Beschäftigte sind grundsätzlich für die Weiterqualifizierung verantwortlich. Aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes übernimmt die Agentur für Arbeit nun jedoch einen Teil der Kosten – vorausgesetzt, die Weiterbildung dient dazu, Beschäftigte für die sich wandelnde Arbeitswelt fit zu machen. Das Gesetz unterteilt die Betriebe in verschiedene Größenordnungen von bis 10, bis 250, bis 2.500 und ab 2500 Beschäftigte. Dabei wird der Zuschuss immer geringer je größer das Unternehmen ist.

Was kann gefördert werden?
Weiterbildungsmaßnahmen bei einem zertifizierten Bildungsträger, die mehr als 160 Stunden umfassen und Berufsabschlüsse. Die Agentur für Arbeit fördert dabei neben den Weiterbildungskosten auch einen Arbeitsentgeltzuschuss für den Zeitraum, in dem die Mitarbeitenden aufgrund der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für diese Fördermöglichkeiten. Lassen Sie sich vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach unterstützen!

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit
Jörg Runge
Telefon 02202 9333-206
joerg.runge@arbeitsagentur.de